Stand: 01. Juni 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werwolf Media GmbH
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Geltungsbereich
- Alle Leistungen und Angebote der Werwolf Media GmbH, Biberacher Str. 3, 88410 Bad Wurzach (nachfolgend „WWM“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WWM mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WWM ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WWM auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- Sofern Gegenstand des Auftrags die Erbringungen von IT-Dienstleistungen ist, gelten ergänzend die Besonderen Geschäftsbedingungen IT-Dienst- und Beratungsleistungen, welche als Anlage A beigefügt sind; bei der Erbringung von Marketingleistungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen Marketing, welche als Anlage B beigefügt sind, bei der Erbringung von Workshops die Besonderen Geschäftsbedingungen Workshops, welche als Anlage C beigefügt sind, bei Bereitstellung von digitalen Inhalten die Besonderen Geschäftsbedingungen Digitale Inhalte, welche als Anlage D beigefügt sind und bei der Erbringung von Webhostingleistungen die Besonderen Geschäftsbedingungen Webhosting, welche als Anlage E beigefügt sind.
- Die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen gehen denjenigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Individualvertraglich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor sowohl den Besonderen als auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote der WWM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann WWM innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
- Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen WWM und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der Besonderen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von WWM vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der WWM nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail.
- WWM behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von WWM weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von WWM diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
Preise und Zahlung
- Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei WWM. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
- WWM ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von WWM durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
Haftung; Freistellung
- Die Parteien haften einander unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden; in diesen Fällen wird die Haftung von WWM auf den dreifachen Betrag des für die betreffende vertragliche Leistung jährlich geschuldeten Entgeltes, bei anderen Leistungen auf den fünffachen Betrag des Entgeltes beschränkt;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
- Die Parteien haften einander unbeschränkt:
Force Majeure
- Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
- Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Ebenso sind Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) zu bewerten, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut oder eine mit ähnlichen Befugnissen versehene Behörde festgelegt ist.
- Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als 6 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
Datenschutz
- Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
- Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers zu erfolgen; sobald WWM der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat sie den Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
- Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DSGVO eine als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c i.V.m Art. 32 Abs. 4 DSGVO gerecht zu werden.
Einsatz von KI-Systemen
- WWM darf für die Erbringung der vertraglichen Leistungen oder einzelner Teilleistungen KI-Systeme einsetzen. Dies umfasst insbesondere die Integration von KI-Softwarekomponenten in die Software, Standardsoftware oder Cloud-Services sowie den Einsatz von KI-Unterstützung bei Softwareerstellungs-, Wartungs- und Supportleistungen für den Kunden.
- WWM informiert den Kunden, dass KI-Softwarekomponenten und KI-Unterstützungsleistungen von KI-Systemen generiert werden. Dabei wird WWM alle Kennzeichnungs- Hinweis- und Transparenzpflichten für die Nutzung von KI-Systemen einhalten.
- Soweit für die Erbringung der Leistungen erforderlich, darf WWM Systemdaten des Kunden, einschließlich gegebenenfalls im Rahmen der Cloud-Services replizierter Datensätze, in KI-Systeme eingeben (Eingabedaten). Diese Daten können von WWM in pseudonymisierter Form als Trainings-, Validierungs- oder Testdaten genutzt werden, um:
- KI-Unterstützung zu leisten oder zu verbessern,
- KI-Softwarekomponenten zu entwickeln,
- die Software, Standardsoftware und Cloud-Services weiterzuentwickeln.
- Die eingesetzten KI-Systeme werden nicht von WWM, sondern von Drittanbietern wie z. B. OpenAI betrieben. WWM ist Nutzer dieser Systeme. Der Kunde ist darüber informiert, dass Eingaben (Prompts) in die KI-Systeme erforderlich sind, damit diese Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen oder Empfehlungen generieren können.
- WWM wird bevorzugt KI-Systeme nutzen, deren Server sich innerhalb der EU befinden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann die Nutzung von Servern außerhalb der EU, z. B. in den USA, erforderlich sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und Informationen, die zur Leistungserbringung notwendig sind, an die Betreiber der KI-Systeme übermittelt und von diesen verarbeitet werden, auch wenn sich die Server außerhalb der EU befinden.
- Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten durch WWM, bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten an Anbieter von KI-Systemen, einschließlich der Übermittlung in Drittländer. Die zwischen den Parteien eventuell bestehende Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags, sowie für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.
- WWM ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von WWM zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
Die Geheimhaltungspflichten gelten ferner nicht, sofern eine Partei aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist.
Übrigen bleibt zwingendes Recht, das Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Partei gestattet oder anordnet (z. B. § 5 GeschGehG, §§ 6 ff. HinSchG) von dieser Vereinbarung unberührt.
Vertragslaufzeit, Kündigung
- Die Vertragslaufzeit sowie etwaige Verlängerungen und Kündigungsfristen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag, insbesondere im Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
- Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt:
- Bei projektbasierten Leistungen endet das Vertragsverhältnis automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.
- Verträge über appear-Leistungen haben eine feste Laufzeit von 12 Monaten und enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Abonnement- und Hostingverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schuldhaft in erheblicher Weise gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und der anderen Partei deshalb das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund für WWM liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung wiederholt oder in erheblichem Umfang mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere vor, wenn WWM trotz Abmahnung wiederholt oder erheblich gegen ihre Leistungspflichten verstößt.
- Die Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Vorübergehende Sperrung
- WWM ist berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit des Auftraggebers vorübergehend zu unterbrechen/sperren, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt oder Ermittlungen staatlicher Behörden dies erfordern.
- Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Datenübermittlungen und/oder Datenabrufe unverzüglich einzustellen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
- Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber WWM die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Eine Verpflichtung von WWM zur Überprüfung der gesendeten und empfangenen Daten des Auftraggebers besteht nicht.
- Darüber hinaus kann WWM den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. WWM wird den Auftraggeber in diesen Fällen von der vorübergehenden Sperrung unterrichten.
Nennung als Referenzkunde
- Der Auftraggeber willigt ein, dass WWM berechtigt ist, den Namen sowie das Logo des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit zu Referenzzwecken zu verwenden. Die Verwendung darf ausschließlich im Zusammenhang mit der Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit erfolgen, etwa auf der Website von WWM, in Präsentationen oder in Marketingunterlagen.
- Der Auftraggeber räumt WWM hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechten ein. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den in Ziffer 11.1 genannten Zweck und endet automatisch mit Ablauf des Vertrages, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung über eine Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus getroffen wird.
- Die Einwilligung zur Nutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs wird WWM die Verwendung unverzüglich einstellen und bei nächster Gelegenheit aus bereits bestehenden Materialien entfernen, sofern dies zumutbar ist.
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck, sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Ziffer 1 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
- Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbilligerweise verweigert werden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von WWM.
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
Anlage A: Besonderen Geschäftsbedingungen IT-Dienst- und Beratungsleistungen
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Vertragsgegenstand
- WWM erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie nach näherer Maßgabe von Ziffer 2 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt).
- Die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg liegt beim Auftraggeber.
- Bei den Leistungen der WWM handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Leistungen der WWM
- Im Einzelnen erbringt die WWM folgende Leistungen:
- Migrationen und Umstellungen (Server, Cloud, Netzwerke);
- Rollouts und Implementierungen (Hardware, Software, IT-Systeme)
- IT-Sicherheitsmaßnahmen (Firewalls, VPN, Backup-Konzepte)
- Virtualisierung und Cloud-Integration
- Datenschutz und Compliance-Beratung
- IT-Analyse, Strategieberatung, Netzwerk- und Sicherheitskonzepte
- Lizenz- und Kostenoptimierung
- 1st- und 2nd-Level-Support (Remote und Vor-Ort)
- Monitoring, Wartung, Patch- und Update-Management
- WWM erbringt seine Leistungen entsprechend dem bei Abschluss dieses Vertrags geltenden aktuellen Stands der Technik, soweit im Rahmen der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Anforderungen vereinbart wurden. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
- WWM erbringt seine Leistungen werktags von 08:00 (Uhrzeit) bis 18:00 (Uhrzeit). Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage. Soweit erforderlich, wird WWM seine Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erfolgen. Darüber hinaus ist WWM in der Wahl des Leistungsorts frei.
- WWM wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.
- WWM ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich zu vertreten, sofern im jeweiligen Einzelfall nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung in Schriftform getroffen wurde.
- Im Einzelnen erbringt die WWM folgende Leistungen:
Personal von WWM
- WWM ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit WWM dem Auftraggeber Personen namentlich benannt hat, die er zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.
- WWM wird sich bei den für den Auftraggeber unter diesem Vertrag eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen. WWM wird dem Auftraggeber einen Austausch der eingesetzten Personen nach Möglichkeit frühzeitig vorab anzeigen. Die neu eingesetzten Personen werden mindestens die Anforderungen nach Ziffer 1 erfüllen.
- Sofern die Qualifikation der von WWM eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Auftraggeber aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird der Auftraggeber WWM hierüber unverzüglich in Schriftform informieren. WWM wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.
- Die von WWM zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit von WWM eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
Unterauftragnehmer
- WWM ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
- Mit Abschluss dieses Vertrags stimmt der Auftraggeber dem Einsatz der mit WWM im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unternehmen“ genannt) als Unterauftragnehmer zu.
- WWM wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.
Leistungen des Auftraggebers
- Die Erfolgsverantwortung für Leistungen unter diesem Vertrag verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die vereinbarten Leistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird der Auftraggeber die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch WWM erforderlich und allgemein üblich sind, und WWM insbesondere:
- alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;
- zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten;
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen; und
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen,
- Soweit Leistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert WWM diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. WWM wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Leistungen des Auftraggebers hinweisen.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Leistungen für WWM unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung der WWM hat, ist WWM von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. WWM entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte der WWM auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
- Die Erfolgsverantwortung für Leistungen unter diesem Vertrag verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die vereinbarten Leistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird der Auftraggeber die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch WWM erforderlich und allgemein üblich sind, und WWM insbesondere:
Kontaktpersonen der Parteien
- Beide Parteien benennen jeweils eine Kontaktperson, die für die jeweils andere Partei als Ansprechpartner zur Verfügung steht und befugt ist, für die jeweilige Partei verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (nachfolgend „Kontaktpersonen“ genannt).
- Die Parteien sind jederzeit berechtigt, die Kontaktpersonen durch eine Erklärung in Schriftform gegenüber der anderen Partei auszutauschen.
Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den von WWM entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Auftraggeber, zum Beispiel andere Dienstleister.
- Das Nutzungsrecht nach Ziffer 1 umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen zu nutzen.
Schutzrechte Dritter
- Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der unter diesem Vertrag von WWM erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird WWM den Auftraggeber von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, sofern und soweit die Arbeitsergebnisse nicht auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen.
- Der Auftraggeber wird:
- WWM unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten;
- WWM die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche überlassen; und
- WWM alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellen.
- WWM wird von seiner Verpflichtung zur Freistellung frei, wenn der Auftraggeber bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter und der Minderung möglicher Schäden nicht im Einvernehmen mit WWM handelt.
Anlage B: Besonderen Geschäftsbedingungen Marketing
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Allgemeines, Vertragsgegenstand
- WWM erbringt nach diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und gemäß der beauftragten Leistungen für den Auftraggeber Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, insbesondere im Bereich Social Media. Hierzu gehören je nach Auftrag u.a.:
- Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social Media Aktivitäten
- Strategieberatung und Strategieentwicklung, Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien (unternehmensspezifisch)
- Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und ggf. Design der Website, sowie den Auftritten in sozialen Netzwerken, insbesondere Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube.
- Werbekampagnen-Planung und Umsetzung in Bezug auf Instagram, Facebook, Google und LinkedIn Ads
- Social Media Monitoring & Analyse
- Generierung von Content (Texte, Video- und Fotomaterial)
- Mitarbeitergewinnungskampagnen, insbesondere durch Erstellung von Foto-, Video- und/oder Grafikmaterial, sowie Bewerbung der Kampagne auf Social Media Plattformen. Die hierbei gewonnenen Bewerberdaten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme an den Auftraggeber weitergegeben.
- Zusätzliche Leistungen können gesondert per E-Mail oder Telefon beauftragt werden, müssen aber immer von WWM per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.
- WWM ist in Einzelfällen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers befugt, gegenüber Kunden im Namen des Auftraggebers aufzutreten.
- Der Auftraggeber erkennt an, dass WWM berechtigt ist, auch für Dritte tätig zu sein, soweit er dadurch nicht gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere gegen das Vertrauensverhältnis, verstößt.
- Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beauftragung ist die rechtliche Beratung durch WWM zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. WWM weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber die Rechtskonformität der Projekte rechtlich prüfen zu lassen hat.
- WWM haftet nicht für einen vom Auftraggeber gewünschten Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
- WWM erbringt nach diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und gemäß der beauftragten Leistungen für den Auftraggeber Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, insbesondere im Bereich Social Media. Hierzu gehören je nach Auftrag u.a.:
Zustandekommen des Vertrages; Vertragsschluss
- Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung der WWM in Schriftform oder per E‑Mail zustande.
- WWM behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von WWM auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von WWM.
- Soweit WWM einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich WWM an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
- Sofern eine monatlich im Voraus zu entrichtende Vergütung zwischen den Parteien vereinbart wurde, so ist WWM zur Aufnahme der Tätigkeit erst verpflichtet, sofern die vereinbarte Vergütung für die Social Media Betreuung seitens des Auftraggebers entrichtet worden ist.
Auftragsdurchführung / Einräumung von Nutzungsrechten
- WWM organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. WWM bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Gehilfen, selbstständig. WWM ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Bei der Vergabe wesentlicher Leistungen hat WWM dem Auftraggeber den Einsatz mindestens zwei Wochen vor deren Einsatz schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
- WWM ist verpflichtet, die Durchführung jedes Auftrags in einem angemessenen Umfang zu dokumentieren. Der Inhalt und der Umfang können im Auftrag näher spezifiziert werden. Spätestens zum Ende jedes Auftrags wird WWM die Dokumentation zusammen mit den übrigen Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber zu übergeben.
- Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen erstellt werden, so räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Gebühren ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, auf die vertraglich vereinbarten Social Media Kanäle und/oder Webseiten beschränktes Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken ein.
- Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
Mitwirkungspflichten
- Sofern der Auftraggeber im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von WWM in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
- Soweit der Auftraggeber WWM Vorlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Auftraggeber wird WWM diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen. Liefert der Auftraggeber zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber WWM über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt WWM hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
- Der Auftraggeber hat WWM innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm von WWM unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt. Sofern der Auftraggeber sich nicht innerhalb dieser Frist äußert, gilt der Vorschlag als genehmigt ist.
- Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber der Social Media Acccounts und Vertragspartner der jeweiligen Plattformen zu sein. Der Auftraggeber hat WWM Zugriffsmöglichkeiten auf die vertraglich vereinbarten Social Media Accounts des Auftraggebers einzuräumen und die Social Media Accounts während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen
- Die Urheberrechte an den von WWM und seinen Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei WWM, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von WWM zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Vergütung
- WWM erhält für die vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung und/oder eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den jeweils im Angebot festgelegten Konditionen.
- Reisekosten, Spesen und Nebenkosten werden gesondert erstattet, auf Anfrage legt WWM Nachweise vor.
- Im Falle einer zeitabhängigen Vergütung wird der Auftraggeber die geleisteten Stunden der WWM jeweils zum Monatsende schriftlich bestätigen und der WWM eine Abschrift erteilen. WWM wird auf der Grundlage eines solchen Stundennachweises monatlich eine Zwischenrechnung an den Auftraggeber erstellen.
- Kosten für geschaltete Werbung werden grundsätzlich über das Ads-Konto des Auftraggebers abgerechnet. Soweit und sofern dies nicht möglich ist, so kann auch über das Ads-Konto der WWM abgerechnet werden. Sofern das Ads-Konto des Auftraggebers genutzt wird, so richtet der Auftraggeber der WWM einen beschränkten Zugang zu diesem Ads-Konto ein, welcher WWM dazu berechtigt, Werbekampagnen für den Auftraggeber zu schalten. Das Werbebudget wird hierbei vom Auftraggeber festgelegt und kann von WWM nicht verändert werden. Sofern das Ads-Konto von WWM genutzt wird, so wird er die Werbekosten der einzelnen Drittdienstleister 1:1 an den Auftraggeber weiterberechnen. Dabei wird das vereinbarte Werbebudget soweit wie möglich berücksichtigt. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass das maximale Werbebudget auch überschritten werden kann. Auf die diesbezügliche Überschreitung hat WWM keinen Einfluss. Nähere Informationen sind bei dem jeweiligen Drittdienstleister zu erhalten, bei welchem die Werbeanzeigen platziert werden.
- WWM stellt in der Regel zum Monatsende die jeweils geleisteten Stunden unter Beifügung eines geordneten Tätigkeitsnachweises, aus dem Leistungszeit, Leistungsinhalt und der jeweilige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe hervorgehen in Rechnung. Die Rechnung ist vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig und zahlbar. Monatliche Paketpreise werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt und sind zum Monatsersten zur Zahlung fällig.
- Es besteht Einigkeit, dass die Rechnung in Papierform oder per E-Mail übersandt werden kann.
Anlage C: Besonderen Geschäftsbedingungen Workshops
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Vertragsgegenstand
- WWM bietet Workshops unter anderem zu den Themen Kreative Content-Ideen, Social Media Grundlagen, Grafik & Design mit Canva, sowie individuelle Worksops zu Themen wie Videoproduktion, KI oder Digitalisieren an. Die konkret geschuldeten Leistungen werden im jeweiligen Angebot an den Auftraggeber festgelegt und können durch WWM je nach Vereinbarung entweder vor Ort oder Online erbracht werden.
- Zu den Leistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Workshops zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
- WWM kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
- Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
Vertragsdurchführung
- Der Auftraggeber stellt WWM diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von WWM erforderlich sind.
Technische Voraussetzungen bei Online-Workshops
- Für die Erbringung von Online-Leistungen nutzt WWM den Dienst „Microsoft Teams“, bereitgestellt von der Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland. Die Verarbeitung von Kommunikationsinhalten (z. Video-, Audio- und Chatdaten) erfolgt dabei grundsätzlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Microsoft hat sich im Rahmen der „EU Data Boundary“ verpflichtet, Kunden- und pseudonymisierte personenbezogene Daten für Microsoft 365-Dienste, einschließlich Microsoft Teams, innerhalb der EU/EWR zu speichern und zu verarbeiten.
- Zur Sicherstellung des technischen Betriebs und der kontinuierlichen Verbesserung der Dienste verarbeitet Microsoft bestimmte System- und Diagnosedaten („Betriebsdaten“), zu denen unter anderem Metadaten, Nutzungsdaten und pseudonymisierte personenbezogene Daten zählen können. In bestimmten Fällen kann eine Verarbeitung dieser Betriebsdaten außerhalb der EU/EWR, insbesondere in den USA, erfolgen. Microsoft gewährleistet für solche Datenübermittlungen ein angemessenes Datenschutzniveau durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und ist zudem nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert.
- Alternativ kann WWM die Leistung auch über den Dienslteister Zoom, bereitgestellt von der Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Boulevard, 6th Floor, San Jose, CA 95113, USA“ einsetzen. Die Verarbeitung der Kommunikationsinhalte (z. Audio, Video, geteilte Bildschirminhalte) erfolgt dabei grundsätzlich über Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, soweit dies durch Zoom technisch gewährleistet wird.
- Zur Bereitstellung und Absicherung des Dienstes werden sogenannte „Betriebsdaten“ („Operational Data“) von Zoom teilweise auch in Drittländern, insbesondere in den USA, verarbeitet. Hierzu zählen etwa technische Metadaten (z. IP-Adresse, Geräteinformationen, Verbindungszeiten). Eine aktuelle Übersicht der betroffenen Datenarten ist den Datenschutzhinweisen von Zoom unter https://explore.zoom.us/de/privacy zu entnehmen.
- Die Übermittlung dieser Daten in die USA erfolgt auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework bzw. geeigneter vertraglicher Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO).
- WWM übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass die angebotenen Leistungen innerhalb der spezifischen Hard- und Softwareumgebung der vom Auftraggeber und/oder den Teilnehmern verwendeten Endgeräte (z. Smartphone, Tablet, PC) ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es obliegt dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass die eingesetzten Endgeräte die technischen Mindestanforderungen für die Nutzung von Microsoft Teams und/oder Zoom erfüllen.
- Sofern der Auftraggeber ausdrücklich ein anderes als in den Ziffern 3.1 oder 3.3 genannten Onlinetools wünscht, so werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Qualitätsanforderungen
- WWM wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Für die Leistungen erhält WWM eine Vergütung, deren Höhe im jeweiligen Angebot an den Auftraggeber festgelegt ist, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
- WWM wird nach Durchführung des Workshops oder nach erbrachter sonstiger Leistung dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
- Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er WWM für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
- Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch WWM nicht aus.
Stornierung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
- Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber hat dieser Stornokosten an WWM wie folgt zu tragen:
- bis 5 Tage vor dem Workshop oder Durchführung der Leistung: 50% des vereinbarten Honorars.
- ab 4 Tagen vor dem Workshop oder Durchführung der Leistung sowie bei NOSHOW: 100% des vereinbarten Honorars.
- Dem Auftraggeber bleibt es nachgelassen den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die vorgenannten Schadenspauschalen entstanden ist.
Stornierung durch WWM
- WWM ist berechtigt bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Workshop) oder bei Ausfall des Dozenten, höherer Gewalt oder wichtigem Grund zu stornieren.
- Ein wichtiger Grund liegt bei der Erbringung der Leistung via in den Ziffern 3.1 oder 3.3 genannten oder gemäß Ziffer 3.6 vereinbarten Onlinetools beispielsweise dann vor, wenn ein zeitnah nicht behebbares technisches Problem, bei einem Angriff auf Zoom durch einen außenstehenden Dritten (z.B. Hackerangriff oder DDos Attacke) oder sonstiger höherer Gewalt vorliegt.
- Der Wechsel des Dozenten sowie eine unwesentliche Änderung des Workshopinhalts berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
- WWM wird in den oben genannten Fällen dem Auftraggeber einen alternativen Termin vorschlagen. Lehnt der Auftraggeber den Alternativtermin ab, so erstattet WWM eine etwaig geleistete Zahlung in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen in Fällen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von WWM.
Anlage D: Besonderen Geschäftsbedingungen Digitale Inhalte
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Geltungsbereich dieser Besonderen Geschäftsbedingungen
- Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für das Online-Angebot appear. Hierbei handelt es sich um innovative Plattform, die praxisnahe Schulungen in den Bereichen Social Media, Content-Erstellung, Akquise, Branding, Recruiting und Markenmanagement bietet, unterstützt durch KI-Tools für die Erstellung individueller Inhalte.
- Ergänzend zu diesen Besonderen Geschäftsbedingungen gelten die Nutzungsbedingungen für den Azure OpenAI Service. Diese gehen im Falle eines Widerspruchs den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen bezüglich der Nutzung der KI-Tools vor.
Vertragsschluss und Benutzerkonto
- Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs kommt ein Nutzungsvertrag mit WWM zustande.
- Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenpflichtige Nutzung der Lernplattform appear.
- Für die Erstellung eines Benutzerkontos ist ein Benutzername und ein Kennwort („Login-Daten“) erforderlich. Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit WWM.
- Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu seinem Account unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.
- Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziffer 4 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.
- Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Accounts verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind.
- Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Nutzung des Accounts
- Bei der Nutzung des Accounts kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen:
- Der Nutzer kann sich praxisnahe Schulungen auf der Plattform ansehen;
- Der Nutzer kann die zur Verfügung gestellten KI-tools zur Erstellung individueller Inhalte nutzen.
- WWM ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.
- WWM ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die WWM einen Einfluss hat. WWM kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von WWM liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten).
- Bei der Nutzung des Accounts kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen:
Zurverfügungstellung und Nutzungsrechte bei digitalen Inhalten
- Digitale Inhalte werden auf der Plattform bereitgestellt und sind sofort verfügbar. Der Nutzer muss sich vorher in seinem Account anmelden, um die erworbenen digitalen Inhalte ansehen zu können. WWM weist darauf hin, dass für jeden Aufruf der digitalen Inhalte eine Verbindung mit dem Internet hergestellt sein muss.
- Der Nutzer verpflichtet sich, technische Schutzvorrichtungen (z.B. Kopierschutz) nicht zu umgehen.
Urheberrechte und Nutzungsbestimmungen zu digitalen Inhalten
- WWM behält alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und anderen Unterlagen. Urheberrechtsvermerke, digitale Signaturen, Markenzeichen und sonstige Rechtsvorbehalte in den digitalen Inhalten dürfen weder bearbeitet noch entfernt werden. Eine Weiterverarbeitung, inhaltliche oder redaktionelle Veränderung, der Verkauf, die Weitergabe, Veröffentlichung, Bereitstellung zum Download, Bearbeitung oder sonstige Übertragung der digitalen Inhalte durch den Nutzer ist nicht gestattet.
- Nutzer erwirbt kein Eigentum an den digitalen Inhalten, sondern lediglich ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Der Kunde darf die digitalen Inhalte für persönliche Zwecke nutzen und online anschauen, jedoch nicht ausdrucken oder auf einem anderen Computer oder mobilen Gerät speichern. Eine teilweise oder vollständige Weitergabe der Inhalte, Kopien oder Ausdrucke an Dritte ist verboten. Öffentliche Wiedergabe, das Hochladen ins Internet oder ein Firmennetzwerk, Verleihen, Weiterverkauf und jede kommerzielle Nutzung sind untersagt. Auch die Weitergabe von Zugangsdaten oder Links zu den digitalen Inhalten ist verboten.
- Bei unberechtigter oder missbräuchlicher Nutzung des Online-Angebots oder einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen (einschließlich der Nutzungsbestimmungen) kann WWM den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft sperren. Strafrechtliche Schritte behält sich WWM vor.
Mitwirkungspflicht des Nutzers: Einstellen von Inhalten und KI-Nutzung
- Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber WWM, keine Inhalte auf die Plattform oder bei der Nutzung der bereitgestellten KI hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.
- Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die:
- Rassismus
- Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
- Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
- Hetze gegen Personen oder Unternehmen
- persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Nutzern und Dritten
- Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
- urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen
- sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten
- Pornografie
- anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen
Weitere Mitwirkungspflichten des Nutzers
- Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur und der zur Verfügung gestellten KI zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:
- die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
- das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;
- das absichtliche Spammen zur Ausreizung des Tokenlimits von WWM;
- die Eingabe von Inhalten gemäß Ziffern 6.2.1 bis 6.2.10;
- die Eingabe von Inhalten zu Selbstverletzung
- jedweder Versuch, Sicherheitsmechanismen durch „Jailbreak“-Angriffe zu umgehen.
- Sollte es bei der Nutzung der Plattform bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer WWM von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur und der zur Verfügung gestellten KI zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:
Nutzungsrechte
- Der Nutzer räumt WWM ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. WWM ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass nach derzeit geltendem deutschen Urheberrecht Inhalte, die ausschließlich von einer Künstlichen Intelligenz (KI) ohne maßgebliche menschliche Mitwirkung erzeugt werden, grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz genießen. Entfaltet der Nutzer jedoch eine eigene kreative Leistung bei der Erstellung oder Bearbeitung der Inhalte, kann insoweit Urheberrechtsschutz entstehen.
Freistellungsanspruch
- Der Nutzer stellt WWM und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und insbesondere der zur Verfügung gestellten KI-Tools ergeben, die der Nutzer zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, WWM alle Kosten zu ersetzen, die WWM durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- Für vom Nutzer generierte Inhalte mittels der zur Verfügung gestellten KI übernimmt WWM keinerlei Haftung.
Änderung der Besonderen Geschäftsbedingungen
- WWM ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.
- Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. WWM wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.
- Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird WWM in der Ankündigung gesondert hinweisen.
Anlage E: Besondere Geschäftsbedingungen Webhosting
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Vertragsgegenstand
WWM (nachfolgend „Provider“) stellt dem Kunden Systemressourcen (Speicherplatz) zur Speicherung von Programmen, Bilder, Dokumenten und sonstigen Dateien und Inhalten (nachfolgend zusammen „Inhalte“ genannt) nebst der Anbindung an das Internet nach näherer Maßgabe von Ziffer dieser Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) zur Verfügung.
Leistungen des Providers
- Im Einzelnen erbringt der Provider folgende Leistungen:
- Der Provider stellt dem Kunden Systemressourcen gem. der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Spezifikationen mit der dort näher beschriebenen Speicherkapazität zur auf einem virtuellen Server zur Nutzung durch den Kunden und den mit ihm verbundenen Unternehmen zur Verfügung.
- Der Provider stellt die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet bis zu dem in der Leistungsbeschreibung genannten Übergabepunkt (Schnittstelle) her und wird diese aufrecht erhalten, so dass die vom Kunden gespeicherten Inhalte über das Internet abrufbar sind. Hierbei schuldet der Provider innerhalb seines Verantwortungsbereichs eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung bis zur Schnittstelle.
- Die auf dem Speicherplatz gespeicherten Inhalte werden gem. der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Spezifikationen regelmäßig gesichert. Darüber hinaus implementiert der Provider die in der Leistungsbeschreibung genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Zugriffs auf die Informationen durch Dritte.
- Der Provider stellt dem Kunden einen Benutzernamen und ein initiales Passwort zum Zugriff auf den Server über das File Transfer Protocol (FTP) sowie weitere ggf. in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Protokolle zur Verfügung.
- Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist,
- beschränkt sich die Datenübermittlungsleistung des Providers auf die Kommunikation zwischen dem Übergabepunkt der von diesem betriebenen Infrastruktur an das Internet und dem, dem Kunde zur Verfügung gestellten Server. Die Herstellung der Verbindung über das Internet oder sonstige nicht ausschließlich vom Provider betriebene Netze oder der erfolgreiche Zugriff auf Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Providers;
- erbringt der Provider die vorgenannten Leistungen mit einer Verfügbarkeit von [96,0] % an der Schnittstelle. Die Verfügbarkeit bemisst sich auf Basis eines Kalenderquartals. Ausfälle dürfen im Einzelfall aber einen Zeitraum von 6 Stunden nicht überschreiten. Von der Verfügbarkeit und ihrer Berechnung ausgenommen sind regelmäßige Wartungsarbeiten im Umfang von insgesamt 4 Stunden pro Kalendermonat, die während der üblichen Wartungszeiten ([Wochentage] zwischen 2:00 und 5:00 Uhr für höchstens 4 Stunden je Kalendermonat) ausgeführt werden. Während der Durchführung von Wartungsarbeiten stehen die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Sofern die Leistungseinstellung voraussichtlich länger als drei Stunden dauern wird, wird der Provider den Kunden hierüber informieren;
- der Provider dazu berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzt Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Der Provider wird den Kunden, soweit möglich, vorab im Übrigen unverzüglich via E-Mail über die geplanten Anpassungen informieren.
- Im Einzelnen erbringt der Provider folgende Leistungen:
Unterauftragnehmer
- Der Provider ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Provider wird den Kunden spätestens vier Wochen vor der Einbindung eines neuen Unterauftragnehmers via E-Mail informieren. Der Kunde kann der Einbindung des Unterauftragnehmers binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund widersprechen. Widerspricht der Kunde der Einbindung und finden die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Einbindung des Unterauftragnehmers kündigen.
- Mit Abschluss dieses Vertrags stimmt der Kunde dem Einsatz der mit dem Provider im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unternehmen“ genannt) als Unterauftragnehmer zu.
- Der Provider wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.
Mitwirkungsleistungen des Kunden
- Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Provider erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird:
- der Kunde dem Provider sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlichen Rechte an den Inhalten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, einräumen;
- der Kunde Zugangsdaten vertraulich behandeln und das ihm vom Provider mitgeteilte Passwort unverzüglich ändern. Die Wahl und regelmäßige Aktualisierung eines eigenen Passworts erfolgen gemäß des jeweils aktuellen Stands der Technik. Der Kunde wird das Passwort nur an solche Personen weitergeben, denen er Zugriff eingeräumt hat. Hegt der Kunde den Verdacht, dass die Zugangsdaten abhandengekommen oder anderweitig Dritten zugänglich gemacht wurden, wird er das Passwort unverzüglich ändern und den Provider informieren. Wird das Passwort wiederholt falsch eingegeben oder liegen dem Provider Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Nutzung vor, wird der Provider den Zugriff auf das System sperren und nach einer Klärung des Sachverhalts neue Zugangsdaten vergeben (insbes. ein neues Passwort setzen) und dieses dem Kunden mitteilen;
- der Kunde dafür Sorge tragen, dass von den Inhalten einschließlich der von ihm installierten Programme, Skripte oder sonstiger Applikationen keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur des Providers sowie der darauf befindlichen Daten ausgeht. Hegt der Kunde den Verdacht, dass ein solcher Fall eingetreten ist, hat der den Provider unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Besteht der begründete Verdacht, dass eine der vorgenannten Situationen eingetreten ist, ist der Provider berechtigt, Inhalte einschließlich Programmen, Skripten oder sonstigen Applikationen, sofern dies zur Schadensbehebung oder -begrenzung zum konkreten Zeitpunkt erforderlich scheint, zu isolieren, zu deaktivieren, zu deinstallieren und/oder die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, oder behördliche Auflagen verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kunden genutzten Internet-Adresse. Besteht der begründete Verdacht eines drohenden oder eingetretenen Verstoßes, sowie im Falle der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter, ist der Provider, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, berechtigt die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen oder einzustellen und rechtswidrige Inhalte zu löschen.
- Hat der Provider in den vorgenannten Fällen (Ziffern 4.1.1 bis 4.1.4) selbst Maßnahmen ergriffen, wird er den Kunden unverzüglich hierüber per E-Mail informieren. Der Kunde wird dem Provider unverzüglich alle für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Informationen zukommen lassen und an der Sachverhaltsaufklärung im erforderlichen Umfang mitwirken. Ferner stellt der Kunde den Provider von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte sowie der damit verbundenen Kosten frei.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Provider unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Kunde zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Providers hat, ist der Provider von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.
- Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Provider erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird:
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Webhostingverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Monat. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Provider liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor,
- wenn sich der Kunde mit der Begleichung von Vergütungsansprüchen in Höhe von insgesamt einer durchschnittlichen Monatsvergütungen für mehr als 30 Tage in Verzug befindet; oder
- Inhalte gegen strafrechtliche oder in einem nicht nur unerheblichen Umfang urheberrechtliche Vorschriften oder Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes verstoßen, es sei denn den Kunden trifft an der Speicherung dieser Inhalte kein Verschulden.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Provider zur Löschung der Daten berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Provider wird der Kunde die Daten noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorhalten; dies gilt nicht, soweit der Provider durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen der Inhalte Gefahr läuft, sich einer (straf-)rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.
Gewährleistung und Haftung
- Der Provider haftet nicht für Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich der Telefonleitungen. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Providers bei Telekommunikationsdienstleistungen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
- In allen übrigen Fällen gilt:
- Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Providers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Parteien gehen davon aus, dass ein etwaiger Schaden typischerweise die vom Kunden zu entrichtenden Vergütung im Zeitraum von 12 Monaten für die jeweilige Leistung nicht übersteigt und vereinbaren hiermit eine entsprechende Haftungsbegrenzung.
- Eine Haftung für Schäden wegen eines bereits zu Vertragsschluss bestehenden Mangels gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Providers.
- Weichen die Leistungen ihrer Art oder Verfügbarkeit nach negativ von den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Beschreibungen, einschließlich der dort und in diesem Vertrag genannten Service Level, ab, wird der Provider den Mangel binnen einer angemessen Frist beheben und für den Fall einer eingeschränkten Verfügbarkeit an der Schnittstelle in der Leistungsbeschreibung etwaig vereinbarte Service Level Credits gewähren.
- Service Level Credits werden als Gutschrift bei der auf die Verletzung folgenden Rechnungsstellung mit der geschuldeten Vergütung verrechnet. Eine Auszahlung von Service Level Credits erfolgt nicht.
- Der Kunde hat Mängelrügen zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome unverzüglich schriftlich zu erheben. Der Kunde unterstützt den Provider auf dessen Anforderung ohne gesonderte Vergütung in zumutbarem Umfang bei der Mangelsuche und -behebung.